Erstellung von Sachverständigengutachten

  • für Betroffene
  • für Gerichte
  • für Rechtsanwälte
  • für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Das Gutachten enthält die Feststellung des individuellen Pflegebedarfes unter Berücksichtigung der sozialen und wohnbedingten Gegebenheiten in Form eines Hausbesuchs. Dieser Besuch dauert ca eine Stunde und ist bis auf die anfallenden Nebenkosten (Fahrt- und evtl. Unterbringungskosten) für Sie kostenlos.

Entsprechend des Gutachterauftrages erfolgt die weitere Bearbeitung der Problematik einschließlich der Absprache zum möglichen Zeitaufwand für die Erstellung des Gutachtens.