Die Pflegelandschaft wird immer vielfältiger und individueller. Die bereits bestehende Auswahl an Leistungen verdeutlicht die Notwendigkeit, auch weiterhin die Pflegeangebote gemäß unterschiedlichster Lebenslagen der zu Unterstützenden auszubauen. Beispiele hierfür sind Ambulante Pflege, häusliche Wohngemeinschaften, Betreutes Wohnen, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Pflegehotels, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege und vollstationäre Pflege.

Ansprüche und Erwartungshaltungen der zu Unterstützenden und deren Anspruch auf aktivierende Pflege- und Betreuungsleistungen  bilden Bedarfe denen pflegefachlich zu begegnen ist. Dabei spielen die sozialen und wohnraumbedingten Gegebenheiten, deren mögliche Beeinflussung und die bereits durchgeführte Pflege eine nicht unerhebliche Rolle.

Pflegesachverständigentätigkeit

Die bestehende Pflegetätigkeit und die neuen Pflegestärkungsgesetze gilt es für alle Akteure umzusetzen, können bei Betroffenen und deren Angehörigen aber auch Fragen aufwerfen, zum Beispiel:

  • Ist der Pflegegrad korrekt bestimmt?
  • Werden Pflegehandlungen sach- und fachgerecht geplant und durchgeführt?
  • Ist im Schadenfall eine pflegerisch bedingte Ursache auszuschließen?

Die Pflegesachverständigentätigkeit ist prinzipiell unabhängig. Als unabhängig wird die Loslösung von Weisungen und Interessen Dritter bei der Beurteilung der pflegerischen Problematik bezeichnet. Pflegewissenschaftliche Erkenntnisse sind adäquat im individuellen Fall anzuwenden.

Die Erstellung unabhängiger Gutachten richtet sich an Betroffene, deren Angehörige oder BetreuerInnen, Gerichte, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und Träger von Pflegeeinrichtungen.

Der Erstkontakt/Erstbesuch ist kostenlos.

(Fahrtkosten 0,30 € pro Kilometer werden berechnet)

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