Vergütung

  • kostenloses Erstgespräch/Erstbesuch (Kilometerpauschale von 30 ct/km und evtl. anfallende Unterbringungskosten)

Die Stundenberechnung erfolgt üblicherweise nach dem Justizvergütungsentschädigungsgesetz (JVEG) JVEG § 9 Anlage 1, M1/M2 und gemäß vertraglicher Vereinbarung.